Mobilfunkanlage Ebersmoos - Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht
- katjahaab
- 24. Nov. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Die Baubewilligung für den Bau der Mobilfunkantenne Ebersmoos wurde erteilt und am 07.11.2025 an sämtliche Einsprechenden zugestellt. Gemäss Rechtsmittelbelehrung kann gegen diese Baubewilligung innert 20 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Katja Haab hat dies genutzt und beim Kantonsgericht Luzern am 20. November 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
Diese Anträge wurden gestellt:
Das Bau- und Zonenreglement der Stadt Sempach ist vollumfänglich einzuhalten.
Eine Unterschreitung des Mindestabstands von 100 Metern darf nur von der Gemeindeversammlung beschlossen werden.
Aufgrund der veralteten technischen Unterlagen ist das Baugesuch zurückzuweisen und neu einzureichen.
Das ganze Schreiben findet ihr hier:




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